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Vorsorgen für den Fall der Fälle – auch digital
Sie können auch virtuell eine Patientenverfügung erstellen. Bestimmen Sie so Schritt für Schritt, was medizinisch passieren soll, wenn Sie nicht mehr über sich entscheiden können:
Zugegeben – es ist kein leichtes Thema. Aber wie so oft im Leben ist es dennoch wichtig, sich irgendwann einmal damit zu beschäftigen: die Patientenverfügung. Während manche Menschen ganz selbstverständlich schon früh Vorsorge für den Notfall treffen, schieben andere dieses schwierige Thema weit von sich. Aber jeder von uns kann eines Tages durch einen Unfall, eine Krankheit oder einfach das Alter in eine Situation geraten, in der er nicht mehr äußern kann, welche medizinischen Behandlungen er wünscht – und welche nicht. Mit einer Patientenverfügung kann man für diesen Fall vorsorgen. Je detaillierter das geschieht, umso besser. Das wichtige Dokument gibt das gute Gefühl, dass nicht eines Tages andere über einen hinweg entscheiden können.
Das geht heute ohne großen Aufwand auch online am Computer. Zum Beispiel mit der kostenlosen Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen. Geben Sie dort einfach auf der Homepage www.verbraucherzentrale.de oben in der Suchmaske den Begriff „Patientenverfügung“ ein. Schritt für Schritt wird man durch das Online-Tool „Selbstbestimmt“ geleitet und erstellt so die individuell passende Patientenverfügung. Außerdem finden Sie dort auch weitere Informationen zu dem wichtigen Formular.
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Individuelles Dokument nach Ihren Vorstellungen
Was passiert virtuell genau? Wie beim Arztgespräch stellt ein digitaler Assistent Fragen zum Gesundheitszustand und zur aktuellen Lebenssituation, zu Vorerkrankungen, Medikamenten, persönlichen Vorstellungen von Lebensqualität, Verhalten bei Wiederbelebung, zum gewünschten Betreuer, Einstellungen zur Organspende, Sterbeort, Obduktion und vielem anderen.
Nach dem Interview wird aus den Antworten ein präziser, medizinischer Fachtext erstellt – die individuelle Patientenverfügung. Das Dokument müssen Sie dann nur noch ausdrucken und unterschreiben. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Auch für den Datenschutz ist gesorgt: In der Online- Patientenverfügung werden die persönlichen Daten am Ende automatisch gelöscht. Und dann kann man sich auch schon wieder den schönen Dingen des Lebens zuwenden.
Extra Tipp
Machen Sie Angehörige und/oder Ihre hausärztliche Praxis auf das Dokument aufmerksam. Sie sollten es für alle leicht zugänglich hinterlegen, zum Beispiel in einem Notfall-Ordner, in dem Sie auch das Testament und die Vorsorgevollmacht aufbewahren. Auch ein Hinweis im Geldbeutel auf den Ablageort hilft im Notfall weiter.